Am 30. Oktober 2007 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) beschlossen.
Das Gesetz regelt die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Der Gesetzgeber betont, dass jedes Kind einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit hat. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.